DSGVO-Richtlinie

Anwendungsbereich
Diese Regelung betrifft die Verarbeitung personenbezogener Daten von Personen mit Wohnsitz in Deutschland.
Dies schließt die Bereitstellung von Waren oder Dienstleistungen für deutsche Nutzer sowie die Überwachung ihres Verhaltens ein, selbst wenn die Daten außerhalb der EU verarbeitet werden.
Die Vorschriften gelten für elektronische Daten und strukturierte papierbasierte Aufzeichnungen.
Daten, die ausschließlich für private oder familiäre Zwecke erhoben werden, fallen nicht unter diese Regelungen.

Grundsätze der Datenverarbeitung
Alle Datenverarbeitungsvorgänge müssen folgende Grundsätze beachten:

  • Rechtmäßigkeit, Fairness und Transparenz
  • Verarbeitung nur zu klar definierten Zwecken
  • Datenminimierung und Gewährleistung der Richtigkeit
  • Begrenzte Speicherfristen
  • Integrität und Vertraulichkeit, Schutz vor unbefugtem Zugriff oder Offenlegung

Rechte der betroffenen Personen
Betroffene Personen haben Anspruch auf:

  • Auskunft über und Einsicht in ihre Daten sowie deren Berichtigung
  • Löschung der Daten (Recht auf Vergessenwerden)
  • Einschränkung der Verarbeitung und Widerspruch
  • Datenübertragbarkeit
  • Widerruf erteilter Einwilligungen
  • Bei Personen unter 15 Jahren ist die Einwilligung der Eltern oder Erziehungsberechtigten erforderlich

Pflichten externer Dienstleister
Kooperationspartner, wie Logistik-, Kundenservice- oder Hosting-Dienstleister, müssen:

  • ausschließlich nach schriftlicher Weisung handeln
  • angemessene Sicherheitsmaßnahmen umsetzen
  • bei Anfragen betroffener Personen unterstützen
  • jede Datenschutzverletzung melden
  • Aufzeichnungen über alle Verarbeitungstätigkeiten führen
  • bei Bedarf einen Datenschutzbeauftragten ernennen und die deutsche Aufsichtsbehörde informieren

Datenübermittlung
Bei der Übertragung personenbezogener Daten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums muss ein angemessenes Schutzniveau gewährleistet sein, beispielsweise durch:

  • Angemessenheitsbeschlüsse der EU-Kommission
  • Standardvertragsklauseln (SCC)
  • zusätzliche Schutzmaßnahmen wie Verschlüsselung und Zugangskontrollen

Aufsicht und Sanktionen
Die deutsche Aufsichtsbehörde (BfDI) ist befugt, Kontrollen durchzuführen, nicht konforme Verarbeitung zu untersagen oder auszusetzen und Bußgelder zu verhängen.
Die Höhe der Geldbußen kann bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes betragen, je nachdem, welcher Betrag höher ist.

Verantwortliche Verarbeitung
Es wird sichergestellt, dass Nutzer Kontrolle über ihre Daten behalten, transparente Prozesse zur Datenverarbeitung bestehen und strenge Maßnahmen zur Minimierung von Datenschutzrisiken angewendet werden.

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